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Gesamtvermögensgeschäfte im Gesellschaftsrecht.

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179a AktG normiert für Gesamtvermögensgeschäfte einer AG eine systemfremde Beschränkung des für Handelsgesellschaften grds. geltenden Grundsatzes der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht. Im Jahr 1995 erweiterte der BGH den Normanwendungsbereich auf das Personengesellschaftsrecht. Die vorliegende Arbeit belegt, dass es eines solch rechtsformübergreifenden Rückgriffs auf 179a AktG nicht bedarf.