Manipulative Handelspraktiken gem. Art. 12 MAR.
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Die Arbeit widmet sich der Frage, wie sich manipulative Handelspraktiken von rechtmäßigen abgrenzen lassen. Hierfür werden der Grundtatbestand der handelsgestützten Marktmanipulation nach Art. 12 Abs. 1 lit. a MAR, die Indikatoren im Anhang der MAR und die Praktiken in der delegierten Verordnung (EU) 2016/522 eingehend ausgelegt. Die Untersuchung zeigt auf, dass das neue Marktmanipulationsverbot wohlfahrtsfördernde Geschäfte erfasst. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet daher die Frage, wie sich wohlfahrtsfördernde Handelspraktiken identifizieren lassen, um diese im Wege einer teleologischen Reduktion vom Anwendungsbereich des Marktmanipulationsverbots auszuschließen. Hierfür werden die Wohlfahrtsimplikationen der Praktiken analysiert.