Grenzen und Reichweite des Widerrufsanspruchs nach § 1 UKlaG
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Einen Widerruf von Meinungen kennt nur der Ketzerprozess. Wie ist es im Hinblick auf den Widerruf von Empfehlungen? Der Anspruch auf Widerruf von Empfehlungen unwirksamer Geschäftsbedingungen gemäß
1 UKlaG bewegt sich im Spannungsverhältnis von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung sowie von Kollektiv- und Individualrechtsschutz. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Arbeit den Widerrufsanspruch materiellrechtlich und zivilprozessual unter Berücksichtigung seiner grundrechtlichen Brisanz auf.