Die strafrechtliche Rückverweisungstechnik.
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Das Schicksal der Rückverweisungstechnik ist ungewiss, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Blankettstrafgesetz mit Rückverweisungsklausel aus dem RiFlEtikettG für verfassungswidrig, ein anderes aus dem LFGB hingegen für verfassungskonform erklärt hat. Die Arbeit widmet sich der Zulässigkeit dieser auch während der Corona-Pandemie genutzten Regelungstechnik. Untersucht wird ihr Einsatz im nationalen und europäisierten Strafrecht.