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Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre.

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Das Grundproblem jeder Verfassungsauslegung besteht in der Frage nach dem richtigen Umgang mit der hier besonders stark ausgeprägten Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung. Im Rückgriff auf die Lehren Hans Kelsens und Rudolf Smends kann bemessen werden, wie auf den Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, und was hieraus für die Rechtsauslegung folgt - auch für das Verfassungsrecht der Europäischen Union.