Der Autor behandelt die strafrechtliche Relevanz »sexueller Täuschungen«. Es geht um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine - scheinbar - einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht. Eine historische und dogmatische Untersuchung des Sexualstrafrechts wird dabei mit der Untersuchung praxisnaher Fallbeispiele verbunden. Es wird deutlich, dass ein Bedürfnis zur Einhegung der Zentralnorm des
177 StGB besteht.