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Der Irrtum im Außenwirtschaftsstrafrecht.

89,90 €
Die Arbeit bereitet die umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht auf. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auf die Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind nicht als Tatumstandsirrtum, sondern als Verbotsirrtum zu behandeln.
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