Das Gefahrstoffrecht wird - orientiert an der Betriebswirklichkeit und der Rechtsprechungspraxis - aus allen Richtungen beleuchtet:
- Umsetzung durch Unternehmen
- Durchsetzung durch Aufsichtsbehörden
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten
- Rückgriffsansprüche der Unfallversicherungsträger und Versicherungen
- Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden
mit Analyse von 40 Gerichtsurteilen. Mit der Methode der Fallanalyse können Rückschlüsse auf das geltende Recht gezogen und Empfehlungen für die Betriebspraxis abgeleitet werden.
Ob wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung: Welche strafrechtlichen Konsequenzen nach einem Arbeitsunfall im Spannungsfeld von Sicherheitsverantwortung, Sorgfaltspflichten und Schuld entstehen können, erläutert Thomas Wilrich erstmals im Detail. Im Fokus stehen insbesondere die drei zentralen Fragen: Wer ist verantwortlich, welche strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten bestehen und wie wird Schuld bemessen? Alle Grundaussagen werden mit der Analyse von 33 Strafverfahren unterlegt, in denen Unternehmensmitarbeiter aller Hierarchieebenen und Positionen sowie alle wesentlichen Pflichtverletzungen berücksichtigt sind.
Die Baustellenverordnung verpflichtet primär den Bauherrn, aber auch Arbeitgeber und sogar Bauunternehmer ohne Beschäftigte, und schuf die Position des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Diese Koordinationspflichten gemäß BaustellV werden in Kapitel 1 erläutert.
Schon lange vor der Arbeitsschutzgesetzgebung und der BaustellV hat die Rechtsprechung aufgrund eher dünner Aussagen zu den am Bau Beteiligten in den Landesbauordnungen und ganz zentral aufgrund zivilrechtlicher Verkehrssicherungspflichten und strafrechtlicher Garantenpflichten die Verantwortlichkeiten von Bauherr und Bauunternehmen, Architekten und Bauleitern sowie Unternehmensmitarbeitern (vom Geschäftsführer über Poliere und Vorarbeiter bis hin zum "einfachen" Bauarbeiter) herausgearbeitet. All diese Pflichten und Haftungsrisiken bei der Bauausführung, -leitung, -koordination und -überwachung werden in Kapitel 2 dargestellt.
In Kapitel 3 sind 50 Gerichtsurteile zur Bausicherheit bzw. zur Haftung nach Bauunfällen dargestellt und kommentiert. In den Kapiteln 1 und 2 ist immer wieder auf dieses "verwirklichte Recht" Bezug genommen.
Vorsicht Nr. 1: Es wurde immer ein konkreter Einzelfall mit all seinen Besonderheiten entschieden - und jeder (Un-)Fall hat einen anderen Hintergrund.
Vorsicht Nr. 2: Das Arbeitsschutzrecht hat einen präventiven Ansatz - die BaustellV "dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen". Es kann also nicht nur um das Mindestmaß gehen, um gerichtliche Verfahren zu "überstehen", sondern um verantwortungsvolle Sicherheit am Bau.