Verbraucherschutz im Immobilienmaklerrecht.
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Makler sind bei Abschluss eines Online-Maklervertrages verpflichtet, Verbrauchern ein Widerrufsrecht einzuräumen. Bei einem Verstoß kann sich der Verbraucher von seiner Pflicht zur Zahlung der Provision auch dann lösen, wenn er die Früchte der Maklerleistung nutzt und den Kaufvertrag schließt. Die Arbeit beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit zahlreichen praktischen Fragestellungen, zeigt Lösungsansätze auf und spricht sich gegen einen überbordenden Verbraucherschutz im Maklergeschäft aus.