Nachrichtendienstliche Informationsverwendungsverbote gewähren Grundrechtsschutz durch Verfahren. Angelehnt an die strafprozessuale Terminologie der Beweisverbotslehre werden Informationsverwendungsverbote im Recht der Nachrichtendienste nachgewiesen, eine geeignete Systematik zu deren Feststellung erarbeitet und Änderungsvorschläge unterbreitet, die Menschenrechtsschutz und Funktion der Nachrichtendienste als Gefahrenabwehrbehörden angemessen berücksichtigen.