Die Arbeit untersucht ausgehend von den Urteilen des EGMR zur Gesichtsverhüllung neben der Verfassungsmäßigkeit in Deutschland bestehender partieller Gesichtsverhüllungsverbote, ob ein generelles Verbot verfassungskonform wäre. Sie kommt anknüpfend an das Prinzip des »vivre ensemble« zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot auf den Schutz eines äußeren gesellschaftlichen Umfelds der offenen Kommunikation, das sich als Verfassungsvoraussetzung aus dem Demokratieprinzip herleiten lässt, gestützt werden kann.
<strong>Vorsicht, bissiger Fisch!</strong><br>
<p>Chaos im Ferienort Amrum: Ein riesiger Fisch rammt eine Luftmatraze und ein abgetrennter Frauenfuß wird an Land gespült. Ist es nur ein Killerfisch oder geht ein Mörder um?</p>