Die Forschungsarbeit beleuchtet das problematische Verhältnis des Schutzes von Prozessbeteiligten insbesondere Opfern und des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren. Die zentrale Norm des
171b GVG wurde bislang in der Rechtswissenschaft trotz hoher Praxisrelevanz eher stiefmütterlich behandelt. Der Autor setzt sich kritisch mit der Regelung, insbesondere der unklaren Zielsetzung, den fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten sowie dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen auseinander. Dies mündet in einem Reformvorschlag, der den Interessen der Prozessbeteiligten bei weitestmöglicher Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit besser gerecht werden soll.