Die Untersuchung schafft ein dogmatisches Fundament für die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes. Unter Zugrundelegung der gläubigerschützenden Wirkung der Höchstpersönlichkeit und mittels der Analyse des gesetzgeberischen Willens wird ein Delegationsmodell entwickelt. Zudem wird aufgezeigt, dass der Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit nicht zur Unwirksamkeit der Rechtshandlung, jedoch zu einer anteiligen Vergütungskürzung des Verwalters führt.