Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während ihrer verschiedenen Phasen und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Bedeutung des Computergrundrechts für diese Fragen wurde bisher allenfalls in Ansätzen erörtert. Seine Anwendung zeitigt jedoch überraschende Ergebnisse, welche die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafprozessualen Rechtsgrundlagen für die Endspeicherung in Frage stellen.