Anthony Powell macht einen großen Ausfallschritt und kommt im elften Band seines 'Tanz zur Musik der Zeit' im Jahr 1958 an: Die internationale Bohème trifft zu einer wichtigen Literaturkonferenz ein. - Und Jenkins mittendrin!
Er ist so gut wie Balzac, so tief wie Joyce, so raffiniert wie Thomas Mann, so beschlagen wie alle drei zusammen und so süchtig machend wie Downton Abbey.
Johann Christoph Gottsched (1700-1766) is considered to be one of the greatest scholars of the Early German Enlightenment. His extensive correspondence is being presented here in a standard edition: 25 volumes, approx. 6.000 letters to and from Gottsched, are being published with a critical apparatus and an academic commentary.
Der Leipziger Gerichts- & Notarkostenkommentar erläutert sämtliche Regelungen des GNotKG und des zugehörigen KV systematisch, lückenlos und mit wissenschaftlichem Anspruch und bietet damit allen mit dem Kostenrecht befassten Praktikern das Hintergrundwissen und die Auslegungshilfe für den praktischen Umgang mit dem Gesetz. Dafür stehen insbesondere auch die Herausgeber, die als Funktionsträger der Leipziger Notarkasse gleichsam qua Amt tagtäglich mit den Problematiken beschäftigt sind.
Herausgeber und Autoren haben dabei auf folgende Umstände besonderen Wert gelegt:
Entscheidungen zum GNotKG sind ebenso wie der Stand der Gesetzgebung und Lehre berücksichtigt.
Erläuterung der inneren Systematik des GNotKG: Wertvorschrift und Geschäftswertregel einerseits, Geschäftswertregel und korrespondierender Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis andererseits
Folgerung vom materiellen Geschäftsvorfall hin zum Geschäftswert und zutreffenden Gebührensatz
Neu in der 3. Auflage:
Kommentierung der Handelsregistergebührenverordnung
Die Herausgeber:
Dr. Thomas Renner , Notar, Erfurt, Präsident der Ländernotarkasse; Dr. Dirk-Ulrich Otto , Notar a.D., Leipzig, Geschäftsführer der Ländernotarkasse; Volker Heinze , Notar, Glauchau, Mitglied im Verwaltungsrat der Ländernotarkasse. Alle Herausgeber sind durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen, nicht zuletzt auch zum Kostenrecht.