Künstliche Intelligenz erobert als eine der bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts alle Lebensbereiche und macht dabei vor der Kreativbranche nicht Halt: Künstliche Intelligenz malt inzwischen Bilder, schreibt Gedichte und Geschichten, übersetzt fehlerfrei Texte und komponiert Musik. Die Untersuchung fragt nach der urheberrechtlichen Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit solcher »KI-Schöpfungen« und widmet sich deren sinnvoller Einordnung in das bestehende Immaterialgüterrechtsgefüge.