Anders als in Zweipersonenkonstellationen besteht in Sachverhalten arbeitsrechtlichen Drittbezugs Anlass, die Definition des Arbeitgeberbegriffs zu hinterfragen. Der Dritte übt neben dem Vertragsarbeitgeber Arbeitgeberfunktionen aus, sodass sich die Frage stellt, wie er unter dem Arbeitgeberbegriff erfasst werden kann. Untersucht werden das Individualarbeitsrecht, das kollektive Arbeitsrecht und das Internationale Zivilprozess- und Privatrecht. Neben der deutschen Rechtsordnung werden auch das französische, englische und US-amerikanische Recht beleuchtet.
Die Gesetzmäßigkeiten von Gesundheit und Krankheit aus seelisch-geistiger Perspektive.
Der zurzeit größte Umbruch vollzieht sich in den westlichen Gesellschaften im Gesundheitssektor. Nur noch hartgesottene Materialisten bestreiten heutzutage, dass bei den Fragen nach Gesundheit und Krankheit seelische Faktoren eine entscheidende Rolle spielen.Überall dort, wo Menschen beteiligt sind, kommen Liebe und Zuneigung ins Spiel. In letzter Konsequenz sind diese beiden Faktoren entscheidend, denn immer deutlich zeigt sich, dass das Einzige, was wirklich heilt, die LIEBE ist!