Rechtstexte zu glossieren und zu kommentieren steht am Anfang der europäischen Rechtswissenschaft. Wie die Beiträge dieses Bandes zeigen, wurde diese rechtswissenschaftliche Methode nicht nur in Form der Standardglossen zum römischen und kanonischen Recht entwickelt, sondern auch von Rechtspraktikern erfolgreich auf die neuen regionalen Gesetzbücher und einheimische Rechtssammlungen in ganz Europa angewendet. Selbst in der Universitätsstadt Bologna war nicht ausgemacht, dass sich ausgerechnet die Glosse des Accursius als 'glossa ordinaria' zum römischen Recht durchsetzen würde.In diesem Band werden Glossen im europäischen Zuschnitt behandelt. Während die Formen der Glossen weithin dem Bologneser Modell entsprachen, unterschieden sich die Erkenntnisinteressen, der Argumentationsstil, aber auch die Adressaten sonstiger Glossen deutlich von Standardglossen nach Bologneser Vorbild.Die Autorinnen und Autoren reflektieren anhand der behandelten unterschiedlichen juristischen Glossen die historiographischen Prämissen, die zur Gleichsetzung der europäischen Rechtswissenschaft mit den Bologneser Glossenapparaten führten. Sie erörtern auch, wie man juristische Glossen mit heutigen Methoden erschließen und edieren kann.
Das Drei-Stufen-Modell, mit dem das Bundesarbeitsgericht die nachträgliche Änderung von Versorgungszusagen der betrieblichen Altersversorgung einer Wirksamkeitskontrolle unterzieht, hat immense praktische Bedeutung. Die Arbeit widmet sich der Frage der Berechtigung des Modells. Unter kritischer Würdigung des bereits kontrovers geführten Diskurses sowie europarechtlicher Indikatoren zeigt die Untersuchung insbesondere dogmatische Schwächen auf und bietet Lösungsansätze sowie einen Kodifikationsvorschlag.