Ausstellungen, Bilder, Objekte, Installationen und Videos in der US-amerikanischen Kunst der 1970er Jahre nutzen textile Materialien und Techniken oder verhandeln sie als Sujet. Aufgeworfen werden Fragen nach etablierten Gattungen und den Sphären von freier und angewandter Kunst.
Verschwörungsdenken verweist auf die Bereitschaft, verborgenes Wirken einer geheim operierenden, übermächtigen Gruppe anzunehmen. Damit ist auch eine Wahrnehmungs-/Deutungskultur bezeichnet, in der man sich die Welt entsprechend aneignet, um eine weitgehend ohnmächtig erfahrene Realität erklären zu können. Denken in »Verschwörungen« und sein Wirkungspotenzial in tatsächlichen wie vermeintlichen Krisen ist Symptom wie Katalysator gesellschaftlich-politischer Entwicklungen. Multidisziplinär gehen die Autor*innen dem Phänomen auf den Grund und entfalten eine kritische sozialpsychologisch und gesellschaftstheoretisch orientierte Aufklärung des Verschwörungsdenkens.
Welche Kriterien muss ein positive Strafnorm erfüllen, um methodisch korrekt als »Rechtsbegriff« gelten und damit dem verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgrundsatz genügen zu können? Und: Wie lassen sich Normen identifizieren, die an diesen Voraussetzungen scheitern? An der Schnittstelle von Strafrechtsdogmatik, Methodenlehre, Rechtstheorie und Verfassungsrecht versucht die vorliegende Arbeit, dies am Beispiel der Beihilfenorm des
27 StGB zu beantworten.