Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« wirft wichtige Probleme und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit jenen Problemen befasst, obwohl sie nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis von großer Bedeutung sind. Um eine unverhältnismäßige Expansion des Grundrechtskatalogs und die Etablierung unnötiger oder praktisch wirkungsloser Grundrechte zu vermeiden, müssen die Verfassungsgerichte über eine spezifische Methodik verfügen.