Soziale Evolution - die Geschichte der Sozialen Arbeit
Studierende der Sozialen Arbeit können in diesem Buch nachvollziehen, wie sich in der Praxis des Helfens, von seinen Anfängen bis heute, ein Wandel vollzog, der schließlich zur professionell organisierten Sozialen Arbeit moderner Gesellschaft führte.
Das Buch ist didaktisiert aufgebaut, mit systematischen Zusammenfassungen, Thesenvorschlägen, Fragestellungen und Diskussionsstichworten.
Frühjahr 1917: Um den Krieg zu beenden, entschließt sich der k.u.k.-Geheimdienst, im Deutschen Reich eine Revolution vom Zaun zu brechen. Doch bald stellt sich heraus, dass die angeworbenen Revoluzzer durchgedrehte Narren sind. Als bekannt wird, dass sich unter den Verschwörern auch ein Doppelagent befindet, droht der kühne Plan zu scheitern ...
In Heft 31 werden diese Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch kommentiert:287 Singet dem Herrn ein neues Lied, 308 Mein Seel, o Herr, muss loben dich, 328 Dir, dir, o Höchster, will ich singen, 330 O dass ich tausend Zungen hätte, 332 Lobt froh den Herrn, ihr jugendlichen Chöre, 333 Danket dem Herrn! Wir danken dem Herrn, 342 Es ist das Heil uns kommen her, 356 Es ist in keinem andern Heil, 374 Ich steh in meines Herren Hand, 399 O Lebensbrünnlein tief und groß, 420 Brich mit den Hungrigen dein Brot, 422 Du Friedefürst, Herr Jesu Christ, 423 Herr, höre, Herr, erhöre, 427 Solang es Menschen gibt auf Erden, 429 Lobt und preist die herrlichen Taten des Herrn, 438 Der Tag bricht an und zeiget sich, 439 Es geht daher des Tages Schein, 445 Gott des Himmels und der Erden
Hymnologisch und theologisch fundierte Kommentare zu Text und Musik von verschiedenen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch
Outstanding groups of works from over fifty years Abstract geometry and emotional presence Released during Art Basel Outstanding groups of works from over fifty years Abstract geometry and emotional presence Released during Art Basel
Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.