Neben dem von
170 I StGB zu schützenden Rechtsgut und der damit zusammenhängenden Legitimierbarkeit einer Strafbewehrung befasst sich die Arbeit maßgeblich mit der Bindungswirkung zivilgerichtlicher Status- und Unterhaltsentscheidungen im Strafprozess sowie konkreter Strafbarkeitsfolgen. Zudem wird auf die bestehenden Ermittlungsinstrumente zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners eingegangen und de lege ferenda eine Verwendungsmöglichkeit von Steuerdaten vorgeschlagen.