Die Untersuchung widmet sich der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz betreffend Parlamentsgesetze. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive werden dazu die wesentlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.
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