Warum kann uns eine atmosphärische Stimmung, die ein Garten, ein Raum oder ein Mensch verbreitet, so sehr in ihren Bann ziehen? Mit sorgsam ausgewählten Aufsätzen, die er auch selbst am meisten schätzte, entführt Ernst E. Boesch seine Leserinnen und Leser in die Welt der Musik, Literatur, Poesie, Malerei, zu scheinbar selbstverständlichen Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben und Hören - und zur faszinierenden Frage nach dem Atmosphärischen. Seine auf den ganzen Menschen fokussierende Kulturpsychologie bietet zahllose Anregungen, das eigene Leben in den Blick zu nehmen. Sein attraktiver literarischer Stil macht die Lektüre zu einem Lesevergnügen der besonderen Art.
Yannick Zengler legt in seiner empirischen Forschungsarbeit am Beispiel der tabuüberschreitenden Cuckold-Fantasie dar, wie sich durch eine tiefenhermeneutische Interpretation von sexuellen Biografien das manifeste und latente Erregungspotenzial eines Fantasieinhalts analysieren und innerhalb des gesellschaftlichen Kontextes verstehen lässt. Anhand biografischer Interviews zeigt er, dass die Cuckold-Fantasie vielfältiger und facettenreicher ist, als erste Assoziationen zu dieser Dreieckskonstellation nahelegen mögen.
Nach einem Trennungskonflikt greift Johannes die christologischen Zweifel derer, die die Gemeinschaft verlassen haben, auf und stärkt damit die verbliebenen Christen. Die Christologie der Briefe ist nicht zuletzt im Blick auf das Jesusbild des Korans relevant.
Das Risikomanagement und die daraus gewonnenen Informationen sind auch für Behörden von essentieller Bedeutung. Doch nur wenige öffentliche Institutionen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene betreiben ein behördenspezifisches Risikomanagementsystem. Durch weitgehend fehlende gesetzliche Vorgaben ist es ihnen selbst überlassen, ob und wie sie mit Risiken in der Verwaltung umgehen. Was ein verwaltungsgerechtes Management von Risiken auszeichnet, beleuchtet dieser Band des Arbeitskreises "Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen", dem neben renommierten Wissenschaftlern hochrangige Vertreter aus 20 Bundes- und Landesbehörden angehören.