Das Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verpflichtete die BaFin auf den Schutz kollektiver Verbraucherinteressen (
4 Abs. 1a FinDAG). Der Autor untersucht dieses Mandat und die mit ihm verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Nach einer Auseinandersetzung mit der Regulierung von Verbraucherfinanzmärkten werden das mit dem Verbraucherschutzauftrag verbundene normative Konzept, die Reichweite der Aufsichtszuständigkeit sowie das behördliche Instrumentarium betrachtet.