Ein Bildepos zur spektakulären und heute touristisch wie wirtschaftlich stark genutzten Hochgebirgslandschaft am Berninapass und ihren Infrastrukturbauten
Die Abhandlung untersucht die Verwertbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung und zeigt auf, dass diese partiell unwillkürlichen Reaktionen - entgegen dem vielfach »ersten Rechtsgefühl« - sowohl für den Fall ihres zufälligen Auftretens als auch für den Fall der gezielten Provokation durch ein Strafverfolgungsorgan vollständig verwertbar sind und dies etwa auch zu Lasten des schweigenden Angeklagten.