Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und -verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.