Die normtheoretische Unterscheidung zwischen Verhaltensnormen, die sich an die Bürger richten, und Sanktionsnormen, die an die Strafverfolgungsorgane adressiert sind, stößt auf zunehmende Resonanz. Im Zentrum einer darauf basierenden Strafrechtsdogmatik stehen die Bestimmung der Verhaltensnorm, etwa beim Versuch, beim Unterlassungsdelikt oder beim fahrlässigen Delikt, sowie des Normadressaten. Der vorliegende Band zeigt die Fruchtbarkeit einer internationalen Diskussion dieser Fragen auf.
Psychoanalytisch fundierte Kurz- und Fokaltherapien spielen in der
psychotherapeutischen Praxis und in teil- und vollstationärer
Psychotherapie eine große Rolle. Sie sind wissenschaftlich gut erforscht
und für ein breites Spektrum seelischer Störungen indiziert.
In Heft 31 werden diese Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch kommentiert:287 Singet dem Herrn ein neues Lied, 308 Mein Seel, o Herr, muss loben dich, 328 Dir, dir, o Höchster, will ich singen, 330 O dass ich tausend Zungen hätte, 332 Lobt froh den Herrn, ihr jugendlichen Chöre, 333 Danket dem Herrn! Wir danken dem Herrn, 342 Es ist das Heil uns kommen her, 356 Es ist in keinem andern Heil, 374 Ich steh in meines Herren Hand, 399 O Lebensbrünnlein tief und groß, 420 Brich mit den Hungrigen dein Brot, 422 Du Friedefürst, Herr Jesu Christ, 423 Herr, höre, Herr, erhöre, 427 Solang es Menschen gibt auf Erden, 429 Lobt und preist die herrlichen Taten des Herrn, 438 Der Tag bricht an und zeiget sich, 439 Es geht daher des Tages Schein, 445 Gott des Himmels und der Erden
Hymnologisch und theologisch fundierte Kommentare zu Text und Musik von verschiedenen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch
<p>Der Kommentar bietet eine anwendungsorientierte und hochaktuelle Darstellung der <strong>
97 ff. GWB</strong>. Die Autoren bringen ihre langjährige Erfahrung im Vergaberecht als Anwalt, Richter oder in der Verwaltung ein.</p>
<p><strong>Weitere Vorteile:</strong></p>
<ul>
<li>Die seit der Vergaberechtsreform 2016 ergangene Rechtsprechung sowie die inzwischen gemachten Erfahrungen in der Praxis werden ausführlich dargestellt und bewertet.</li>
<li>Umfangreiche Beispiele erleichtern die Umsetzung in der Praxis.</li>
<li>Die Autoren nehmen zur aktuellen Rechtsprechung Stellung, abweichende Meinungen werden klar abgegrenzt.</li>
</ul>
<p><strong>Die Herausgeber:</strong> <br><em>Dr. Hendrik Röwekamp</em>, Fachanwalt für Vergaberecht in Düsseldorf; <em>Dr. Alexander Kus</em>, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach; <em>Norbert Portz</em>, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes; <em>Dr. Hans-Joachim Prieß</em>, LL.M., Rechtsanwalt in Berlin.</p>
<p><strong>Die Autoren:</strong> <br>Experten aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundeskartellamt, Kommunalverbände</p>
<p><strong>Aus der Presse:</strong> <br>» Die bewährte Qualität des Kommentars ist in der vierten Auflage noch einmal gesteigert worden. Die Herausgeber haben ihr Ziel, einen praxis- und handlungsorientierten Kommentar anzubieten, erreicht. Mehr noch: Der Kommentar wird durchaus hohen wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht.« <br><em>Ministerialrätin Dr. Irene Lausen, Staatsanzeiger Hessen Nr. 4 2016, 1046</em></p>