Der Einsatz »Künstlicher Intelligenz« in arbeitsrechtlichen Entscheidungsprozessen führt zu einer algorithmischen Fremdbestimmung des Arbeitnehmers. Diese findet ihre Rechtfertigung in Art. 22 DSGVO. Die Arbeit untersucht hieran das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen, die Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit bei bloßen Entscheidungsvorbereitungen und analysiert die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten.
<strong>Frauen wie wir - kurzzeitig aus der Spur geraten</strong><br><br><br>
<p>Fünf Frauen mit den verschiedensten Schicksalen und wie sie damit ringen.</p>