Das Diskontinuitätsprinzip im Parlamentsrecht.
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Das Diskontinuitätsprinzip bewirkt, dass zum Ende der Wahlperiode der gesamte Parlamentsbetrieb - Mandate, Organisationsstruktur und Beratungsgegenstände - verfällt und erneuert werden muss. Der Autor zeigt auf, welche Verschiebung es in der Begründung dieses scheinbar radikalen Akts über alle historischen Umbrüche gegeben hat, wie die heutige Parlamentspraxis damit umgeht, warum es kein zwingendes Prinzip ist und doch im Ergebnis eine Aufwertung durch eine Normierung im Grundgesetz verdient.