Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln der Kaufsache Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Es wird gezeigt, dass unbedeutende Bagatellen mangels sachmangelrelevanter Abweichung keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers begründen. Ferner werden die Auswirkungen geringfügiger Sachmängel auf die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers analysiert, von der Leistungsabwicklung über den Nacherfüllungsanspruch bis zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten.